Auszug aus
Fachkundenachweises für
Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 Erste SprengV
Prüfungsinhalt
In der Prüfung der Fachkunde sind ausreichende Kenntnisse nachzuweisen über die beim Umgang mit Seenotsignalmitteln zu beachtenden Rechtsvorschriften
des Sprengstoffrechts,
über die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln einschließlich ausreichender
Fertigkeiten im tatsächlichen Gebrauch.
Zudem müssen waffenrechtliche Grundkenntnisse hinsichtlich der Themen Sachkunde,
Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein, Kennzeichnung von Waffen nachgewiesen
werden.
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