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Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC)

 

Seefunk:

Wenn an Bord eines Sportbootes im Seebereich eine Funkanlage mitgeführt wird, muss der Schiffsführer im Besitz eines für die Anlage geeigneten Seefunkzeugnisses sein. Dies ist in der "Zwölften Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 07. August 2005 verbindlich eingeführt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt reichte es aus, dass irgendein Crewmitglied im Besitz eines Seefunkzeugnisses war.

Zum Bedienen moderner, heute gängiger, Seefunkanlagen benötigt man das

"Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis"
(Short Range Certificate - SRC)

Dieses Zeugnis berechtigt zum Bedienen der Sprech-Seefunkstellen für UKW und der Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW.

Seefunkanlagen, die nur für Sprechfunk ausgelegt sind, können mit den alten Seefunkzeugnissen "UKW-Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst",  "Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst" weiterhin bedient werden.
Diese alten Seefunkzeugnisse können jedoch nicht mehr erworben werden.

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Funkschule und Funkverlag Claudia Wendisch
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