Binnenschifffahrtsfunk:
Wenn an Bord eines Sportbootes auf Binnenwasserstraßen eine Funkanlage mitgeführt wird, muss der Schiffsführer im Besitz eines für die Anlage geeigneten Funkzeugnisses sein.
Zum Bedienen von Funkstellen im Binnenschifffahrtsfunk kann heute das
"UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)" erworben werden.
Alte Seefunk-Zeugnisse, die vor 2003 erworben wurden, beinhalteten automatisch auch den Binnenschifffahrtsfunk. Diese sind: "UKW-Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst", "Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst", "Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker II", "Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I", "Allgemeines Betriebszeugnis für Funker".
Funkschule und Funkverlag Claudia Wendisch
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